Leistungen

Wir betreuen unsere Mandanten in den von uns angebotenen Rechtsgebieten umfassend.

Vertragsgestaltung

Wir erstellen Verträge für Einzelvorhaben ebenso wie auf Ihre konkreten Bedürfnisse zugeschnittene Musterverträge. Ihre eigenen Vertragsentwürfe prüfen wir daraufhin, ob sie die aktuelle Rechtsprechungsentwicklung berücksichtigen (AGB-Prüfung) und ggf. in einzelnen Punkten optimiert werden können.
Bei der beabsichtigten Verwendung von Entwürfen Ihrer Vertragspartner zeigen wir Ihnen ggf. bestehende Nachteile und Risiken auf.
Und nicht zuletzt führen und begleiten wir auf Ihren Wunsch die Vertragsverhandlungen.

Allgemeine und laufende Beratung

Die allgemeine, fortlaufende Beratung ist darauf gerichtet, schnell und "unbürokratisch" akute rechtliche Fragestellungen zu klären, oft auch telefonisch oder per E-Mail.
Diese Form der Beratung erfolgt entweder auf der Basis einer Mandatsrahmenvereinbarung mit Abrechnung nach Zeitaufwand oder auf der Grundlage längerfristiger Beratungsverträge zu monatlichen Pauschalhonoraren.
Die Beratung umfasst außer den Fragen, die typischer Weise auch Gegenstand der projektbegleitenden Beratung sein können, auch Auskünfte in Bereichen wie Gesellschafts- und Insolvenzrecht.

Projektvorbereitende und -begleitende Beratung

Wir beraten und vertreten umfassend im Zusammenhang mit allen bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben auftretenden Fragen, z.B. bei

  • dem Abschluss von Grundstückskaufverträgen
  • der Klärung öffentlich-rechtlicher Vorfragen
  • der Klärung nachbarrechtlicher Vorfragen
  • der Klärung vergaberechtlicher Vorfragen
  • der Finanzierung von Bauvorhaben
  • öffentlichen Vergabeverfahren (VOB/A, VOL/A, VOF; ÖPP-Verfahren)
  • dem Abschluss von Verträgen aller Art
  • dem Nachtragsmanagement und bei Störungen im Bauablauf,
  • der Abnahme
  • Durchsetzung / Abwehr von Vergütungsansprüchen
  • der Schlichtung von Streitigkeiten
  • der Durchsetzung bzw. Abwehr von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen
  • der (drohenden) Insolvenz eines Beteiligten
  • der Veräußerung, Verwaltung und dem Management der Immobilie

Prozessführung

Nicht jede außergerichtliche Verhandlung, nicht jeder Versuch der Streitschlichtung führt zum Erfolg. In manchen Fällen ist im Gegenteil von vorneherein klar, dass an einer gerichtlichen Auseinandersetzung kein Weg vorbeiführt. Entsprechend unserer überregionalen Ausrichtung vertreten wir unsere Mandanten dann in allen gerichtlichen Auseinandersetzungen – selbständige Beweisverfahren, Hauptsacheverfahren, einstweilige Verfügungen etc. – vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

 

Interne Schulungen

Wir bieten zu allen von uns angebotenen Rechtsgebieten Fortbildungen in Ihrem Unternehmen/Ihrer Verwaltung zu vereinbarten Pauschalhonoraren an.

Bei der Themenauswahl, den inhaltlichen Schwerpunkten und der Dauer der Veranstaltung richten wir uns nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen.
Unsere jeweils langjährige Dozentenerfahrung gewährleistet eine didaktisch-methodisch sinnvolle Vorgehensweise und damit einen nachhaltigen Lernerfolg.

Ansprechpartner ist Frank Weber, der seit vielen Jahren Dozent für Bau-, Architekten-/Ingenieurrecht bei dem Kommunalen Bildungswerk e.V. Berlin, bei dem vhw Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. und der DeutscheAnwaltAkademie (DAA) sowie Lehrbeauftragter für privates Baurecht an der TU Dresden ist.

Inhouseveranstaltungen haben – zum Beispiel zum Recht der Architekten und Ingenieure und der HOAI – stattgefunden bei:

  • Bundesrechnungshof
  • Stiftung Preußische Schlösser und Gärten
  • Oberfinanzdirektion Düsseldorf
  • Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt
  • Land Berlin
  • diverse Kommunen (z.B. München, Dresden, Ludwigshafen, Lüneburg, Brandenburg, Senftenberg, Verden etc.)
  • Lausitzer Mitteldeutsche Bergbaugesellschaft (LMBV)
  • Bund Deutscher Architekten Hamburg, Nürnberg, Karlsruhe
  • Verband Beratender Ingenieure Hannover
  • Vereinigung der Straßenbau und Verkehrsingenieure Sachsen