Anlagenbaurecht

Anlagenbaurecht

Projekte im Anlagenbau sind vielschichtige Vorhaben, bei denen das Zusammenspiel technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Belange und die Koordination der jeweiligen Schnittstellen hohe Anforderungen an alle Beteiligten stellt. Die daraus resultierenden Fragestellungen Risiken können durch eine rechtzeitig, vorausschauende und professionelle juristische Beratung und Projektbegleitung beantwortet und vermieden oder minimiert und Rechte und Ansprüche gesichert und erfolgreich durchgesetzt werden, wobei wir für Sie außergerichtlich wie gerichtlich und in allen Projektphasen. Ansprechpartner ist unser Partner Frank Weber.

Unsere Tätigkeit bezieht sich auch auf Betreibermodelle (Contracting) und reicht von dem Vergabeprozess über die Konzeption der Verträge bis hin zur Abwicklung und Inbetriebnahme der Anlagen, wobei wir Sie insbesondere unterstützen bei

  • Vertragsprüfungen und Vertragsverhandlungen (einschl. der Prüfung von Pflichtenheften und sonstigen anlagenspezifischen Anforderungen)
  • Prüfung / Erstellung von ARGE-Verträgen, Konsortialverträgen und Energie- und Wärmelieferungsverträgen (sog. Contractingverträgen)
  • Verträgen mit Nachunternehmen und Lieferanten
  • Schaffung der formalen Voraussetzung für jegliche Ansprüche aus einem Anlagenbau- und Contractingvetrag
  • dingliche Absicherung bei Contractingverträgen und Betreibermodellen
  • Ansprüchen aus geänderten und / oder zusätzlichen Leistungen (Nachtragsmanagement)
  • Ansprüchen aus Ablaufstörungen (§ 642 BGB; Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers)
  • Durchsetzung und Absicherung von Vergütungsansprüchen
  • vorzeitiger Vertragsbeendigung und Ansprüchen daraus
  • Abnahme der Werkleistung
  • Durchsetzung und Absicherung von Mängelansprüchen vor und nach Abnahme der Anlage (Gewährleistung und Schadensersatz)
  • Ansprüchen aus Vertragserfüllungsbürgschaften und Gewährleistungsbürgschaften
  • Prüfung und Durchsetzung versicherungsrechtlich gedeckter Ansprüche
  • und allen sonstigen vertraglichen, bereicherungsrechtlichen und deliktischen Ansprüchen aus oder im Zusammenhang mit der Errichtung von technischen Anlagen.