Arbeitsrecht

Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

Erfahrungsgemäß wird das Arbeitsrecht durch Neuerungen des Gesetzgebers und der Gerichte laufend erneuert; der gesetzliche Mindestlohn (MiLoG), die Änderungen zur Elternzeit und zur Rente mit 63 erzeugen aktuell viel Beratungsbedarf (beispielsweise auch bei Altersteilzeitvereinbarungen). Aus der Rechtsprechung gilt es, Grundsatzentscheidungen zum Urlaubs- und Befristungsrecht zu verarbeiten. Aktuelle politische Vorhaben sehen Einschränkungen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit vor.

Haftungsthemen, wie sie beispielsweise auch durch das MiLoG für den Auftraggeber erzeugt werden, gewinnen zunehmend an Bedeutung. Das gilt insbesondere für Führungskräfte und Organe, die sich auf die gewachsene Bedeutung des Compliance in Unternehmen einstellen müssen. Das Arbeitsrecht rückt in solchen Fällen stark an Rechtsgebiete wie das Strafrecht oder das Gesellschaftsrecht heran.

Als Ansprechpartner in diesen und weiteren arbeitsrechtlichen Fragen dient Herr Dr. Jürgen Habich, der seit 1989 als Fachanwalt für Arbeitsrecht mittelständische Unternehmen, aber auch Unternehmen mit Konzernstrukturen, im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht betreut. Die arbeitsrechtliche Vertretung erfolgt bundesweit vor Gerichten in allen Instanzen sowie in Einigungsstellen nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Die arbeitsrechtliche Betreuung findet nicht nur im Verhältnis zu Betriebsräten und Gewerkschaften statt, auch das Verhältnis der Gesellschaften zu ihren Organen, leitenden Angestellten und den Führungskräften gestalten und beraten wir interessengerecht.