Das Steuerrecht gerät zunehmend in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses und damit auch der Politik. Kreative Gestaltungen internationaler Konzerne stehen ebenso auf dem Prüfstand wie steueroptimale Anlagen vermögender Privatpersonen. Das Steuerklima wird zunehmend ungemütlich und führt dazu, dass jede Nachbardisziplin steuerliche Implikationen berücksichtigen muss, um Finanz- und Reputationsschäden der Beteiligten zu vermeiden.
Wir gewähren daher an den Schnittstellen der von uns betreuten Fachgebiete, dem Immobilienrecht und dem Gesellschaftsrecht steuerliche Beratung. Dazu gehört beispielsweise der grunderwerbssteueroptimierte Erwerb von Immobilien unter Einbeziehung von gesellschaftsrechtlichen Transaktionen.
Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Habich, Fachanwalt für Steuerrecht seit 1988, berät Sie steuerrechtlich an den Schnittstellen zu diesen Fachgebieten.