Vergaberecht

Vergaberecht

Bei der Vergabe von Leistungen für Öffentliche Auftraggeber sind die nationalen wie europäischen vergaberechtlichen Vorschriften bei der Ausschreibung und Angebotswertung zu berücksichtigen. Wegen dem Umfang der geltenden rechtlichen Regelungen, der Besonderheiten bei der Vergabe von Bauleistungen und Leistungen der Architekten und Ingenieure in Abhängigkeit von dem jeweiligen Auftraggeber ist eine vergaberechtliche Beratung und Begleitung bei der Gestaltung und Durchführung von Vergabeverfahren auf Seiten der Auftraggeber ebenso wie für Wettbewerbsteilnehmer (Bieter bzw. Bewerber als Teilnehmer an Vergabeverfahren) ober- und unterhalb der Schwellenwerte nahezu unumgänglich. Ziele der Beratung ist es, Risiken für die Vergabestelle ebenso zu minimieren und zu vermeiden wie Nachteile aus einer nicht vergaberechtskonformen Bewerbung der Wettbewerbsteilnehmer. Durch die langjährige Expertise unseres Partners Frank Weber auf dem Gebiet des Vergaberechts (und dem privaten Bau-, Architekten- und Ingenieurrecht) können wir Sie umfassend beraten und unterstützen, insbesondere bei

  • der Wahl des richtigen Vergabeverfahrens
  • der sinnvollen und rechtmäßigen Gestaltung der Ausschreibungsunterlagen
  • der Wertung der Angebote sowie der Frage, ob ein Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden muss
  • Prüfung und Beantwortung von Rügen im Vergabeverfahren
  • Erstellung von Rügen im Vergabeverfahren
  • Vorbereitung und Durchführung von Nachprüfungsverfahren für Bieter vor den Vergabekammern und den Vergabesenaten bei den Oberlandesgerichten
  • Vertretung von Vergabestellen in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und den Vergabesenaten bei den Oberlandesgerichten
  • Vergaben unterhalb der Schwellenwerte in einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor den Landgerichten
  • Beratung und Vertretung bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte in einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor den Landgerichten.